Erstattungen für Musiker und Künstler

 

 Es gibt insbesondere für Musiker und Künstler zwei Möglichkeiten, Alexander-Technik Unterricht bezuschussen zu lassen.

 

1.- Durch die "Bayerische Versorgungsanstalt deutscher Bühnen"

 

Es besteht für Musiker der deutschen Bühnen eine Pflichtversicherung. Wenn sie körperliche Probleme haben, die möglicherweise die Berufstätigkeit behindern, können Sie über ein ärztliches Attest einen Heilkostenzuschuss von der Versorgungsanstalt bekommen. Es werden bis zu 24 Stunden Alexander-Technik Unterricht bezahlt. Wichtig ist, dass ein Arzt das Attest ausstellt und es um das Thema Berufsunfähgigkeit geht. Siehe auch auf der Homepage bei “Orchesterversorgung” unter “Freiwillige Leistungen, Zuschüsse zu Heilkosten.

 

https://www.orchesterversorgung.de/Versicherung-und-Versorgung/Leistungen

 

Aus der Broschüre: "Zuschussfähig sind medizinische oder therapeutische Behandlungen zur gezielten berufsfördernden Rehabilitation. Bezuschusst werden nur medizinisch eingeführte Therapien, d.s. vor allem Therapien, die von der privaten Krankenversicherung als erstattungsfähig angesehen werden,  wie z.B. Alexander-Technik. Nicht zuschussfähig sind allgemeine Maßnahmen zur Prävention oder zur Steigerung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit."

 

https://www.buehnenversorgung.de/Portals/4/Media/Dokumente/Nebenleistung/Antrag_Heilkostenzuschuss.pdf?ver=12:40:29.18.05.2022

 

2- Durch die "Verwendungsgesellschaft zur Verwendung von Leistungsrechten"

 

 

https://gvl.de/

 

Kunsler, Musiker, Sprecher, ua. können kostenlos Mitglieder bei der GVL werden. Jedes Jahr können sie Zuschüsse für Sozialleitungen beantragen, darunter fallen auch Alexander-Technik Stunden. In einem Alexander-Technik Lehrenden vor Beginn der Stunden einreichen und erzählt dann möglischerweise einen Zuschuss für die geplanten,  z.B 10 Stunden